OGH 18.3.2016, 9 ObA 11/16g
KollV für Arbeiter in der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung
Das erste Dienstverhältnis einer Reinigungskraft mit der bekl AG war auf die Dauer von zirka 3,5 Monaten befristet. Die AN war in der eher kleinen Küche einer Neuen Mittelschule eingesetzt.