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Neuerliche Probezeit beim selben Arbeitgeber zulässig

EntscheidungenArbeitsrechtManfred TinhofDRdA-infas 2016/172DRdA-infas 2016, 279 Heft 5 v. 1.9.2016

OGH 18.3.2016, 9 ObA 11/16g

KollV für Arbeiter in der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung

Das erste Dienstverhältnis einer Reinigungskraft mit der bekl AG war auf die Dauer von zirka 3,5 Monaten befristet. Die AN war in der eher kleinen Küche einer Neuen Mittelschule eingesetzt.

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