OGH 28.6.2016, 8 ObA 63/15w
§ 101 ArbVG
Bei einer im Rahmen einer Änderungskündigung erfolgten Versetzung ist neben den allgemeinen Kündigungsschutzbestimmungen (Vorinformation nach § 105 ArbVG) auch der Versetzungsschutz nach § 101 ArbVG einzuhalten.