OGH 24.6.2016, 9 ObA 76/16s
§§ 2 und 13 ArbVG
Aus dem Schreiben der (arbeitgeberseitigen Kollektivvertragspartei) WKÖ geht nur die – für den Erklärungsempfänger (ÖGB-Teilgewerkschaft "vida", Kollektivvertragspartei auf AN-Seite) – deutlich erkennbare Absicht hervor, die Kollektivverträge für das Bordpersonal zum nächstmöglichen Termin zu kündigen. Eine Absicht, die sofortige Beendigung (nur) des in dem Schreiben nicht erwähnten, befristeten Zusatz-KollV "Einsparungspaket" (EP) zu vereinbaren, kann der WKÖ daraus nicht unterstellt werden.