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Änderungskündigung: Verschlechternde Versetzung mangels Zustimmung des Betriebsrats rechtsunwirksam

EntscheidungenArbeitsrechtMartina ChlestilDRdA-infas 2016/162DRdA-infas 2016, 267 Heft 5 v. 1.9.2016

OGH 28.6.2016, 8 ObA 63/15w

§ 101 ArbVG

Bei einer im Rahmen einer Änderungskündigung erfolgten Versetzung ist neben den allgemeinen Kündigungsschutzbestimmungen (Vorinformation nach § 105 ArbVG) auch der Versetzungsschutz nach § 101 ArbVG einzuhalten.

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