OGH 24.6.2016, 9 ObA 40/16x
§ 1151 ABGB
Das Bundesministerium für Inneres (BMI) bediente sich zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsberatung im Asylverfahren eines Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit (Bekl). Bei diesem war der Kl von 1.5.2004 bis 31.1.2012 als Rechtsberater im Rahmen mehrerer befristeter "freier Dienstverträge" beschäftigt. Es wurde ein beidseitiges Kündigungsrecht von zwei Monaten zum Monatsende vereinbart.