OGH 22.2.2016, 10 ObS 120/15t
§ 252 Abs 2 Z 1 ASVG
Gegenstand des Verfahrens war der Anspruch auf Waisenpension gem § 252 Abs 2 Z 1 ASVG. Der Kl besucht als ordentlicher Studierender die Bundeshandelsakademie II – Abendakademie für Wirtschaftsberufe im zweiten Studienjahr. Der zeitliche Aufwand für den Schulbesuch samt Vorbereitungen und Übungen beläuft sich auf etwa 30 Wochenstunden. Nach der zusätzlichen Aufnahme einer Tätigkeit als Rezeptionist in einem Hotel mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden entzog ihm die bekl PVA die bislang gewährte Waisenpension, da die Arbeitskraft des Kl nicht mehr überwiegend für seine Schulausbildung beansprucht werde.