vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Waisenpension bei Vollzeitbeschäftigung neben dem Besuch einer Abendschule

EntscheidungenSozialrechtCaroline KrammerDRdA-infas 2016/107DRdA-infas 2016, 158 Heft 3 v. 1.5.2016

OGH 22.2.2016, 10 ObS 120/15t

§ 252 Abs 2 Z 1 ASVG

Gegenstand des Verfahrens war der Anspruch auf Waisenpension gem § 252 Abs 2 Z 1 ASVG. Der Kl besucht als ordentlicher Studierender die Bundeshandelsakademie II – Abendakademie für Wirtschaftsberufe im zweiten Studienjahr. Der zeitliche Aufwand für den Schulbesuch samt Vorbereitungen und Übungen beläuft sich auf etwa 30 Wochenstunden. Nach der zusätzlichen Aufnahme einer Tätigkeit als Rezeptionist in einem Hotel mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden entzog ihm die bekl PVA die bislang gewährte Waisenpension, da die Arbeitskraft des Kl nicht mehr überwiegend für seine Schulausbildung beansprucht werde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!