VwGH 19.10.2015, 2013/08/0185 und 2013/08/0192
§ 4 Abs 4 ASVG
Strittig war im vorliegenden Fall die sozialversicherungsrechtliche Qualifikation der Beschäftigung des Fremdgeschäftsführers einer GmbH. Der VwGH bestätigte in seiner E den im Instanzenzug ergangenen Bescheid des BMASK, wonach das Beschäftigungsverhältnis als freies Dienstverhältnis anzusehen sei und der Geschäftsführer der Pflichtversicherung gem § 4 Abs 4 ASVG unterliege.