VwGH 3.11.2015, 2013/08/0153
§ 4 Abs 2 ASVG
Im angefochtenen Bescheid wurde von der belangten Behörde festgestellt, dass ein Speisenzusteller, der für die beschwerdeführende Partei (P GmbH) tätig war, der Vollversicherungspflicht als DN gem § 4 Abs 2 ASVG unterliegt.