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Kein Rechtsmittelausschluss bei Verfahren zur Feststellung der Berechtigung der Arbeitnehmerin zum Antritt der Elternteilzeit zu den von ihr vorgeschlagenen Bedingungen

EntscheidungenArbeitsrechtBirgit SchrattbauerDRdA-infas 2016/93DRdA-infas 2016, 144 Heft 3 v. 1.5.2016

OGH 26.2.2016, 8 ObA 8/16h

§§ 15k, 15m MSchG

Der Rechtsmittelausschluss des § 15k Abs 6 MSchG bezieht sich auf Rechtsstreitigkeiten nach § 15k Abs 3 bis 5 MSchG. In einem Verfahren auf Feststellung, dass die Kl berechtigt sei, die Elternteilzeit zu den von ihr vorgeschlagenen Bedingungen anzutreten, kommt § 15k Abs 6 MSchG nicht zur Anwendung.

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