OGH 27.1.2016, 9 ObA 124/15y
KollV für Bäcker
Ein AN, der die in der Verwendungsgruppe 1 des KollV für Bäcker näher beschriebenen Tätigkeiten eines Mischers oder Ofenarbeiters verrichtet, ist auch dann in die Verwendungsgruppe 1 des KollV für Bäcker einzustufen und nach dem für diese Verwendungsgruppe im Lohnvertrag vorgesehenen Mindestlohn zu entlohnen, wenn er über keine abgeschlossene Lehre verfügt.