Das Verhältnis zwischen Kollektivvertragsautonomie und Grundfreiheiten ist Gegenstand einer lebhaften Auseinandersetzung im Schrifttum. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass es bislang weder dem Sekundärrechtsgeber noch dem EuGH gelungen ist, das Spannungsverhältnis zwischen diesen einer kohärenten Auflösung zuzuführen. Im folgenden Beitrag wird das Verhältnis zwischen Kollektivvertragsautonomie und Grundfreiheiten analysiert und eine Leitlinie zur Auflösung des Spannungsverhältnisses zwischen diesen entwickelt.

