Mit seinem "Nachtzuschlags"-Beschluss hat das BVerfG am 11.12.2024 vorerst einen Schlusspunkt unter eine Diskussion gesetzt, die geradezu zu den "Klassikern" des deutschen Kollektivarbeitsrechts zählt – die Grundrechtsbindung der Tarifparteien. Nach Auffassung des BVerfG ist zwar Tarifautonomie kollektiv ausgeübte Privatautonomie, jedoch sind die Tarifparteien bei der Tarifnormsetzung "jedenfalls" an den Gleichheitssatz (Art 3 Abs 1 GG) gebunden.

