Die folgenden Bemerkungen versuchen einen politikgeschichtlichen Überblick über das Verhältnis der Gewerkschaften zu den durch das Einigungsamtsgesetz (EAG) gegründeten Einigungsämtern zu geben. Hatte man mit den Gewerbegerichten in der Zeit der Monarchie nicht immer die besten Erfahrungen gemacht, so setzte man in die Einigungsämter doch gewisse Erwartungen.

