Die Wiedereingliederungsteilzeit ist mittlerweile ein etabliertes Modell zur schrittweisen Rückkehr an den Arbeitsplatz nach einem langen Krankenstand. Sowohl aus arbeits- als auch sozialversicherungsrechtlicher Sicht müssen etliche Voraussetzungen hierfür vorliegen. Diese enge Verzahnung von Arbeits- und Sozialrecht wirft durchaus einige rechtliche Fragestellungen auf. Diese verstärken sich umso mehr, wenn nicht nur ein Dienstverhältnis vorliegt, sondern der:die AN mehrere Dienstverhältnisse bei unterschiedlichen AG hat. Der Beitrag soll sich dieser bisher ungeklärten Rechtsfrage, nämlich der Möglichkeit der Inanspruchnahme der Wiedereingliederungsteilzeit bei Vorliegen zweier Dienstverhältnisse, widmen und einige Fragestellungen diesbezüglich aufgreifen.

