Aus-, Weiter- und Fortbildung ist in einer sich immer schneller verändernden Arbeitswelt Voraussetzung dafür, dass Arbeitnehmende mit dem rasanten Wandel von Technologien, Anforderungen und Arbeitsprozessen Schritt halten können. In Umsetzung von Art 13 Transparenz-RL hat der Gesetzgeber mit § 11b AVRAG erstmals allgemein Bildungsmaßnahmen im Arbeitsverhältnis gesetzlich verankert. Es bedarf daher Klarheit darüber, welche Rechte und Pflichten für Arbeitnehmende und Arbeitgebende sich daraus ergeben.

