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Aus-, Weiter- und Fortbildung im Arbeitsverhältnis1)1)Schriftliche Fassung eines am 10.4.2025 im Rahmen der 60. Tagung der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Zell am See gehaltenen Vortrags.

AbhandlungenChristoph WolfDRdA 2025, 435 Heft 6 v. 15.12.2025

Aus-, Weiter- und Fortbildung ist in einer sich immer schneller verändernden Arbeitswelt Voraussetzung dafür, dass Arbeitnehmende mit dem rasanten Wandel von Technologien, Anforderungen und Arbeitsprozessen Schritt halten können. In Umsetzung von Art 13 Transparenz-RL hat der Gesetzgeber mit § 11b AVRAG erstmals allgemein Bildungsmaßnahmen im Arbeitsverhältnis gesetzlich verankert. Es bedarf daher Klarheit darüber, welche Rechte und Pflichten für Arbeitnehmende und Arbeitgebende sich daraus ergeben.

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