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Disloziertes Arbeiten und Betriebsbegriff1)1)Überarbeitete und insb um Fußnoten erweiterte Fassung des im Rahmen der 59. Wissenschaftlichen Tagung der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Zell am See am 11.4.2024 gehaltenen Vortrages. Der Vortrag baut zT auf Erkenntnissen auf, die im Rahmen des Forschungsprojektes "Virtuelle Mitarbeiter:innen" gewonnen wurden, das durch den Digitalisierungsfonds der AK Wien 2023 – 2025 gefördert wird.

AbhandlungenMartin Gruber-RisakDRdA 2024, 424 Heft 5 v. 15.10.2024

Im Zuge der Digitalisierung ist es AG möglich, AN physisch auf unterschiedliche Standorte zu verteilen und diese gleichzeitig durch Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in einer einheitlichen Organisation zusammenarbeiten zu lassen. In betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht ist dabei insb von Interesse, wie in solchen Konstellationen die Abgrenzung der einzelnen Betriebe voneinander zu erfolgen hat und wie die Zuordnung der einzelnen disloziert tätigen AN vorzunehmen ist.

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