Angesichts der aktuell hohen Inflationsraten bei gleichzeitiger Sorge um die nachhaltige Finanzierbarkeit des Pensionssystems ist das Problem der Anpassung von Pensionen zum Ausgleich von Kaufkraftverlusten Gegenstand sowohl politischer als auch juristischer Auseinandersetzungen. Der vorliegende Beitrag befasst sich vor diesem Hintergrund mit der Frage, welche verfassungsrechtlichen Vorgaben bei der Regelung von Pensionsanpassungen zu beachten sind, wobei insb die nach Pensionshöhe unterscheidenden degressiven Anpassungen und die Anpassungsverzögerungen zu Beginn des Pensionsbezugs durch Wartejahre oder Aliquotierungsregeln in den Blick genommen werden.