Wer sollte da nicht abergläubisch sein? Freitag, der 13.12.2019, war kein Glückstag. An diesem Tag beendete der VfGH vier Gesetzesprüfungsverfahren betreffend Bestimmungen des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes (SV-OG). Sie endeten desaströs: teils aus dem Blickwinkel der Bundesregierung,weil der Großteil der Reform dem Verdikt der Verfassungswidrigkeit verfiel, teils aus jenem der Interessenvertetungen der DN, denn zwei politisch sehr hoch bewertete Säulen der Reform blieben vom VfGH unangetastet, die Fusion der Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und die erstmals in der Geschichte eingeführte Parität der Vertreter der DN und der DG in den wichtigen Selbstverwaltungsorganen der ÖGK. Insoweit war es aber auch für den VfGH kein glücklicher Tag – denn hohe juristische Kunst wurde da nicht geboten. Ein kritischer Rückblick auf die Pläne der Reform und ihre Behandlung durch den VfGH. Und ein Blick auf die Behandlung eines Erkenntnisses des VfGH durch die Politik.