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Beruht die VfGH-Entscheidung zur Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung auf irrigen Annahmen?1)1)Zugleich auch eine Besprechung der E des VfGH vom 4.12.2023, G 197-202/2023, G 266-269/2023 ua, abgedruckt in diesem Heft, DRdA 2024, 209 ff.

AbhandlungenWolfgang PanhölzlDRdA 2024, 159 Heft 2 v. 15.4.2024

Ergebnis und Argumentation der VfGH-E werden der Problematik der Aliquotierung der Pensionsanpassung nicht gerecht. Das Ergebnis der VfGH-E ist aber formal zu respektieren. Die folgenden Ausführungen widmen sich vor allem der Frage der Objektivierung der Kaufkraftverluste durch die Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung.

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