Die Nachhaltigkeitsdiskussion hat in wesentlichen Bereichen des Wirtschaftsrechts Einzug gefunden. Im Kartell- und Lauterkeitsrecht wurden entscheidende Rechtsquellen überarbeitet bzw sind Neuerungen absehbar. Gleichzeitig überschneiden sich diese Gebiete auch mit anderen Rechtsbereichen, wie etwa dem (kollektiven) Arbeitsrecht. Der vorliegende Beitrag untersucht diese "Querschnittsfrage" mit Blick auf Nachhaltigkeitserwägungen. Insb werden Freistellungen aus solchen Gründen für "kartellierende" Tarif- bzw Kollektivverträge diskutiert.