Die Rechtsberatung der Arbeiterkammern sind immer wieder mit Fällen mit besonderen Abgründen konfrontiert. Typischerweise handelt es sich bei solchen Sachverhalten um Erscheinungen von Überlassung bzw der Vermittlung von Arbeitsleistung von Personen, die aufgrund ihrer Herkunft, des Aufenthaltsstatus, oftmals des Geschlechts in ausbeuterische Situationen geraten. Aber auch fern von (oftmals) kriminellen Sachverhalten können durch Steuergesetzgebung prekäre Vertragsverhältnisse nicht nur gefördert, sondern auch deren Richtigstellung behindert werden.