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Wie lang muss die wöchentliche Ruhezeit sein?

AbhandlungenSusanne Auer-Mayer, Walter J. PfeilDRdA 2024, 19 Heft 1 v. 15.2.2024

Das österreichische Arbeitszeitrecht sieht für die meisten AN grundsätzlich einen Anspruch auf eine tägliche Ruhezeit von 11 Stunden (§ 12 Abs 1 AZG) und eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 36 Stunden vor (§§ 3 Abs 1 bzw 4 ARG). Das scheint problemlos mit den unionsrechtlichen Vorgaben vereinbar, verlangen diese doch ebenfalls eine tägliche Ruhezeit von 11 Stunden (Art 3 RL 2003/88/EG 1)1)Richtlinie (RL) 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2003/88/oj ., in der Folge kurz AZ-RL) und eine wöchentliche Ruhezeit von 24 Stunden, die "zuzüglich der täglichen Ruhezeit … gewährt wird" (Art 5 AZ-RL). Diese Vereinbarkeit ist jedoch nach der EuGH-E vom 2.3.2023, C-477/21 , MÁV-START (EU:C:2023:140; zuletzt DRdA 2023/41, 373 [Bell]) strittig geworden.

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