Die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union, deren Entwurf im Lichte der Kompetenzausnahme in Art 153 Abs 5 AEUV bereits hoch umstritten war, wurde am 19.10.2022 verabschiedet. Die Umsetzungsfrist läuft noch bis zum 15.11.2024. Wie es um die kompetenzrechtliche Frage der verabschiedeten Richtlinie steht und ob sich die Richtlinie auch auf Österreich auswirkt und einen Umsetzungsbedarf schafft, wird in diesem Beitrag näher untersucht.