Die zunehmende Bedeutung von dienstlichen Tätigkeiten, die außerhalb des klassischen Arbeitsplatzes erfolgen, hat den Gesetzgeber – spätestens als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie – dazu veranlasst, diesen geänderten Bedingungen bei Erbringung der Dienstleistung (auch) im Sozialversicherungsrecht Rechnung zu tragen. So wurde die Reichweite des Versicherungsfalls "Arbeitsunfall" auf die Erbringung von Dienstleistungen im Homeoffice ausgedehnt. Offen bleibt jedoch, welche Regelungen zur Anwendung kommen, wenn der DN im Homeoffice so genannten "gemischtwirtschaftlichen Tätigkeiten" nachgegangen ist. Der vorliegende Beitrag befasst sich daher mit derartigen Grenzfällen. Des Weiteren wird auch die Erweiterung der arbeitsrechtlichen Sondervorschriften zur DN-Haftung auf Tätigkeiten im Homeoffice thematisiert.