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Pretzel, Carried Interest im Arbeitsrecht

BuchbesprechungenFlorian G. BurgerDRdA 2023, 341 Heft 4 v. 15.8.2023

Duncker & Humblot Verlag, Berlin 2022

208 Seiten, broschiert, € 71,90

Erinnern Sie sich noch an Gordon Gekko aus Wallstreet? Oder Edward Lewis aus Pretty Woman? Zwei vermögende New Yorker Fondsmanager, die sich die Anteilsmehrheit an angeschlagenen Unternehmen verschaffen, um sie zu zerschlagen und mit dem Liquidierungsgewinn auf die Suche nach neuen Opfern zu gehen – Heuschrecken eben. Severin Pretzels Dissertation eröffnet uns einen kleinen Einblick in diese Welt der Finanzbranche, dh in die Welt des Private Equity, also des Eigenkapitalinvestments in nicht börsennotierte Unternehmen, die – anders als Gekkos und Lewis’ Hedgefonds – nicht auf die kurzfristige Zerschlagung, sondern auf den langfristigen Aufbau der beteiligten Unternehmen abzielen – Business Angels eben. Jedenfalls braucht es dazu nicht nur Investor:innen, die das notwendige Kapital mitbringen, sondern auch qualifizierte Fonds-Professionals, die geeignete Unternehmen aufspüren, ihre Übernahme bzw Beteiligung einleiten, sie in der Haltephase begleiten und den dann hoffentlich gewinnbringenden Verkauf durchführen. Während in der einfachen Filmfiktion Gekko und Lewis gleichzeitig Investoren und Fonds-Professionals sind, ist die Realität komplexer: Die Investoren sammeln ihr Kapital in einer Private-Equity-Fonds-Gesellschaft, die sich an Portfoliogesellschaften beteiligt und so das ihr anvertraute Kapital investiert. Verwaltet wird die Fonds-Gesellschaft aber von einer externen Beratungsgesellschaft, die nicht gesellschaftsrechtlich mit der Fonds-Gesellschaft verbunden ist, sondern vertraglich von ihr engagiert wird. Diese Beratungsgesellschaft beschäftigt die Fonds-Professionals als AN. Aber es geht noch komplexer, denn nun tritt der titelgebende Carried Interest hinzu: Die Fonds-Gesellschaft, die ja den Gewinn des erfolgreichen Investments einstreift, gewährt den Fonds-Professionals Anteile an der Fonds-Gesellschaft zum Nominalwert, die – wenn das Investment erfolgreich war – entsprechend im Wert steigen; dieser ausgeschüttete Gewinn ist der Carried Interest. Und zum Drüberstreuen: Diese Anteile gewährt sie meist nicht direkt, sondern über eine dafür gegründete Carry-Gesellschaft, deren Gesellschafter:innen die Fonds-Professionals werden dürfen. Dieser Carried Interest fließt also ohne Beteiligung der arbeitgebenden Beratungsgesellschaft. Und hier stellen sich die Fragen: Ist der Carried Interest Teil des Arbeitsverhältnisses? Ist er etwa bei einer Kündigungsentschädigung mitzuberücksichtigen?

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