Edward Elgar Publishing, Cheltenham 2021
488 Seiten, gebunden, € 46,–
Das kollektive Arbeitsrecht auf Unionsrechtsebene ist nicht unbedingt der Schwerpunkt der Unionsgesetzgebung, fallen doch dessen Kernaspekte, dh die Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Kollektivverhandlungen und kollektive Maßnahmen eigentlich nicht in die Zuständigkeit der EU. Auch zeigt sich in rechtsvergleichender Hinsicht, dass die überbetrieblichen Arbeitsbeziehungen, das Kollektivvertragswesen sowie die betriebliche Mitbestimmung in den einzelnen Mitgliedstaaten sowohl rechtlich-konzeptionell als auch in der Praxis sehr unterschiedlich ausgestaltet sind. Es stellt sich daher schon eingangs die grundsätzliche Frage, was eine Publikation über das kollektive Arbeitsrecht der EU eigentlich behandelt und insb, ob hier eigentlich ein in sich geschlossenes Rechtsgebiet vorliegt oder doch nur ein eher bruchstückhaft geregelter Rechtsbereich. Die beiden Herausgeber:innen, Beryl ter Haar (Universität Warschau/Universität Groningen) und Attila Kun (Károli Gáspár Universität Budapest), nehmen gleich eingangs zu dieser Problematik Stellung und gehen von einem möglichst weiten Begriff aus, der die vielschichtigen Beziehungen von AN- und AG-Vereinigungen und die aus diesen resultierenden Rechte und Pflichten umfasst und auch den sozialen Dialog auf Unionsebene inkludiert. Gerade letzterer hat in der (Berufungs-)Entscheidung EPSU des Gerichtshofes der EU (C-928/19 P ) einen Dämpfer erfahren, als dieser festhielt, dass die Kommission nicht verpflichtet ist, einem Antrag der Sozialpartner auf Durchführung einer von ihnen geschlossenen Vereinbarung auf Unionsebene in Form einer Richtlinie stattzugeben (dazu noch weiter unten). Das schränkt nun die Rolle der Sozialpartner auf Unionsebene doch erheblich ein, ein Aspekt, der an unterschiedlicher Stelle durchaus kritisch behandelt wird.