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Die Arbeitsfähigkeit in der Arbeitslosenversicherung – Rechtsfragen an der Schnittstelle zur Pensionsversicherung1)1)Der Beitrag basiert auf einem am 4.11.2022 im Rahmen der Sozialrechtstagung Krems gehaltenen Vortrag und der im Anschluss geführten Diskussion.

AbhandlungenBirgit SchrattbauerDRdA 2023, 99 Heft 2 v. 15.4.2023

Die AlV ist grundsätzlich nur für arbeitsfähige Versicherte zuständig; bei vorübergehend oder dauerhaft geminderter Arbeitsfähigkeit iSd ASVG greift allenfalls der Schutz der PV. Die Anspruchsvoraussetzung der Arbeitsfähigkeit nach § 8 AlVG liegt damit an der Schnittstelle zwischen diesen beiden Versicherungszweigen; Begrifflichkeit und Verfahren zur Feststellung der Arbeits(un)fähigkeit sind eng mit dem Pensionsrecht verknüpft. Im Mittelpunkt des folgenden Beitrags stehen einige sich aus dieser Verflechtung ergebende Rechtsfragen.

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