Vor dem Hintergrund der Angleichung der Kündigungsregeln von Arbeitern und Angestellten hat sich eine lebhafte Debatte darüber entsponnen, ob § 1159 ABGB nF analog auf das freie Dienstverhältnis anzuwenden ist. Der vorliegende Beitrag analysiert Entwicklungstendenzen im Kündigungsrecht und gelangt auf dieser Grundlage zu einem Verständnis des § 1159 ABGB nF, das dessen analoge Anwendung auf freie Dienstverhältnisse nicht bloß erlaubt, sondern vielmehr gebietet.