Grenzüberschreitendes Arbeiten und Sozialversicherung klingt nach einer schwierigen Beziehung und das ist es auch. Das österreichische Sozialversicherungssystem ist territorial organisiert, knüpft grundsätzlich an einer Beschäftigung im Inland an und bezieht Auslandssachverhalte nur punktuell mit ein. Dasselbe gilt für die sozialen Sicherungssysteme anderer Staaten, jedenfalls derer in Europa. So kommt es, dass wir in der Europäischen Union 27 verschiedene Sozialrechtsordnungen haben, die zum Teil erhebliche Unterschiede voneinander aufweisen.