vorheriges Dokument
nächstes Dokument

"Man nehme … vielleicht Zucker oder Honig und eine Vergiftung kann nicht stattfinden." Bleiarbeiter:innen in Österreich. Ein vergessenes Kapitel aus der Geschichte des Arbeitnehmer:innenschutzes

Aus der Geschichte des Arbeitsrechts und des SozialrechtsSabine LichtenbergerDRdA 2022, 525 Heft 5 v. 15.10.2022

Am 11.12.1906 findet sich auf der Titelseite der "Allgemeinen medizinischen Zeitung"1)1)Mautner, Über einen Fall gewerblicher Bleilähmung bei einer dreizehnjährigen Fransenknüpferin, in Allgemeine Wiener medizinische Zeitung, LI. Jg, Nur. 50. Dienstag, den 11.12.1906, 571. folgende Notiz: "Über einen Fall gewerblicher Bleilähmung bei einer dreizehnjährigen." Der Bericht stammt von dem Spitalsassistenten Dr. B. Mautner. Es wird berichtet, dass im Kinderspital eine 13-jährige Fransenknüpferin mit den Symptomen einer weit fortgeschrittenen Bleilähmung aufgenommen worden ist. Die Zeitung zeigt das Bild eines jungen Mädchens, die mit ängstlichem Blick ihre Hände und Finger in der typischen Bleilähmung, also die Hand und in den Fingergelenken gebeugt mit eingeschlagenem Daumen zeigt. Der Name des Mädchens wurde nicht genannt. Bereits im Alter von 4 Jahren soll sie an Fieber mit schweren nervösen Störungen erkrankt sein, nun – im Alter von 13 Jahren – sei sie seit fünf Monaten arbeitsunfähig. Zu Mattigkeit, Fieber, Appetitlosigkeit, Durchfall und einer "Bleikolik" mit starken Schmerzen kamen Lähmungserscheinungen an Fingern und Beinen.2)2)Allgemeine Wiener medizinische Zeitung, LI. Jg, Nur. 50. Dienstag, den 11.12.1906, 571. Die Sprache ist hier von einer Bleivergiftung, einer der häufigsten Berufskrankheiten Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts, denen sich der folgende Beitrag widmen will.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!