EGMR (GK) 17.10.2019 1874/13 und 8567/13 López Ribalda ua/Spanien
Art 6, 8, 41 EMRK
1. Die den Staat aus Art 8 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) treffenden positiven Verpflichtungen zum Schutz des Privatlebens können den Erlass von Maßnahmen zur Sicherung des Schutzes des Privatlebens auch zwischen Privaten, etwa bei der Überwachung von AN am Arbeitsplatz, notwendig machen.