Die Entsendung von AN ist in Europa seit Jahrzehnten höchst umstritten. Die Grundfrage bei diesem Thema ist, ob entsendende Unternehmen, die von der Dienstleistungsfreiheit Gebrauch machen, niedrigere Sozialrechtsstandards als Wettbewerbsvorteil gegenüber den Unternehmen im Empfangsstaat einsetzen können sollen. Während in arbeitsrechtlicher Hinsicht der Arbeitskostenvorteil von entsendenden Unternehmen aus Niedriglohnstaaten mit der Entsende-RL neu weitgehend aufgehoben wurde, bleibt den AG nach wie vor ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil erhalten: Gem Art 12 VO 883/2004/EG bleiben entsandte AN bis zur Dauer von 24 Monaten im Herkunftsstaat versichert, sodass die AG von niedrigeren Sozialabgaben im Herkunftsstaat profitieren können. Vor dem Hintergrund zunehmender missbräuchlicher Praktiken wirft diese Sonderregelung für Entsendungen jedoch sowohl in kollisionsrechtlicher als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht zahlreiche Fragen auf, die in diesem Beitrag1) näher untersucht werden.