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Schutz der Privatsphäre bei Videoüberwachung am Arbeitsplatz

EntscheidungsbesprechungenWolfgang GoricnikDRdA 2020/47DRdA 2020, 534 Heft 6 v. 15.12.2020

EGMR (GK) 17.10.2019 1874/13 und 8567/13 López Ribalda ua/Spanien

Art 6, 8, 41 EMRK

1. Die den Staat aus Art 8 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) treffenden positiven Verpflichtungen zum Schutz des Privatlebens können den Erlass von Maßnahmen zur Sicherung des Schutzes des Privatlebens auch zwischen Privaten, etwa bei der Überwachung von AN am Arbeitsplatz, notwendig machen.

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