Haben AN Anspruch auf Entgelt für Zeiträume, in denen der AG sie aufgrund eines ausgedehnten Ereignisses höherer Gewalt nicht zur Arbeit einsetzen kann? Die Antwort auf diese Frage ist umstritten, obwohl § 1155 Abs 1 ABGB vorsieht, dass arbeitsbereite AN ihren Entgeltanspruch behalten, wenn die Arbeitsleistung aufgrund von Umständen auf Seiten des AG unterbleibt. Kontrovers ist nämlich, welche Hinderungsgründe "auf Seiten des Arbeitgebers" liegen. Nach hM sollen insb ausgedehnte Ereignisse höherer Gewalt aus der AG-Sphäre ausscheiden und einer entgeltfortzahlungsfreien sogenannten "neutralen Sphäre" zuzuordnen sein.