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Der Arbeitsunfall im Homeoffice

AbhandlungenRudolf MüllerDRdA 2020, 311 Heft 4 v. 15.8.2020

"Arbeiten von daheim aus" (genannt: Homeoffice,1)1)Die Schreibweise variiert. Ein Google-Versuch bringt Home Office, Home-Office und Homeoffice zutage. Der Duden definiert den Begriff als einen "mit Rechner und Kommunikationstechnik ausgestatteter Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung". Es lässt die Schreibweise mit Bindestrich zu, empfiehlt aber "Homeoffice" (https://www.duden.de/rechtschreibung/Homeoffice [Abfr 25.4.2020, 13:00]). Dem folge ich in diesem Beitrag. Es genügt schon, dass der Begriff eine Verballhornung aus dem Englischen ist, wo er eine Behörde, nämlich das Innenministerium bezeichnet (in der Schreibweise Home Office, also ohne Bindestrich, mit Bindestrich nur in der URL der Behörde – vgl https://www.gov.uk/government/organisations/home-office [Abfr. 25.4.2020, 13:15]), man muss das nicht auch noch so schreiben. Soweit Beiträge zitiert werden, wird an der Original-Schreibweise des jeweiligen Beitrages nichts geändert. idR in Form von Telearbeit) hat durch die Coronakrise einen unerwarteten "Popularitätsschub" erfahren. Aus arbeitsrechtlicher Sicht wird das Phänomen Homeoffice in der Literatur schon seit Beginn der 1990er-Jahre, also seit den Anfängen etwas elaborierterer EDV-Netzwerke, beschrieben.2)2)Egger, Telearbeit – ein neues Phänomen der Arbeitswelt, DRdA 1987, 97 ff; Firlei, Flucht aus dem Arbeitsrecht, DRdA 1987, 276; Trost, Der Arbeitnehmer in eigener Wohnung, ZAS 1991, 181. Der Homeoffice-Schub der Coronakrise hat Zweifel am Unfallversicherungsschutz des Heimarbeitens ausgelöst. Dieser angeblich fehlende Schutz wurde zur "zentralen Frage"3)3)Brodil, Neue Arbeitsformen und Unfallversicherung. Versicherungsschutz bei entgrenzter Arbeit, ZAS 2019/3, 12; Risak, Digitalisierung der Arbeitswelt – Rechtliche Aspekte neuer Formen der Arbeitsorganisation, DRdA 2017, 331; Bremm/Mayr, Home-Office, in Resch, Corona HB1.00 Kap 7 (Stand 10.4.2020, rdb.at) Rz 29. ausgerufen.

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