Das Regulierungssystem des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) ist insofern ein Meisterstück, als es kartellierte Gegenmacht der AN-Seite, gesetzesgleiche Normerzeugung, Stabilität der Arbeitsbeziehungen und eine hervorragend austarierte Steuerung der Macht- und Regelungsprobleme auf Betriebsebene gewährleistet. Die bestehenden Lücken im Spektrum möglicher Koalitionsbetätigungen wurden dabei oft übersehen. Es besteht ein immer deutlicher zu Tage tretender Bedarf nach kollektiven Vereinbarungen außerhalb dieses Systems, wie Vereinbarungen über wirtschaftliche Entscheidungen, Regelungen mit einzelnen AG, kollektiven Vertragskonstruktionen zur Vertretung dezentraler, differenzierter, spezieller Interessen, Vereinbarungen über das Management von Unternehmenskrisen unter starker Beteiligung der AN-Seite, Entwicklung von verbindlichen Leitbildern und Richtlinien über eine langfristig soziale Ausrichtung der Unternehmenspolitik oder auch einer Nutzung vertraglich abgesicherter neuer Partizipationsmodelle im Betrieb ergänzend zur gesetzlichen Betriebsverfassung. Die Abhandlung beschäftigt sich mit der Frage der Zulässigkeit solcher Koalitionsverträge und deren Durchsetzung mit Hilfe kollektiver Aktionen.