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100 Jahre Kollektivvertragsrecht

AbhandlungenElias Felten, Rudolf MoslerDRdA 2020, 91 Heft 2 v. 15.4.2020

Der Kollektivvertrag (KollV) bildet das rechtliche Fundament der österreichischen Lohnpolitik und ist damit ein zentrales Instrument zur Gestaltung der Sozial- und Wirtschaftspolitik. Seine Rechtsgrundlage findet sich heute im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) aus dem Jahr 1974. Der KollV selbst ist freilich um ein Vielfaches älter. Auch die gesetzliche Regulierung des KollV in systematischer Form ist kein modernes Phänomen, sondern setzte bereits früher ein: und zwar vor 100 Jahren mit dem "Gesetz über die Errichtung von Einigungsämtern und über kollektive Arbeitsverträge", kurz EAG. Das EAG 1920 existiert nicht mehr. Es wurde zunächst vom KollVG 1947 und dann vom ArbVG 1974 abgelöst. Diese Jahreszahlen sind gleichzeitig Meilensteine der österreichischen Geschichte. Tatsächlich ist kaum ein rechtliches Instrument so eng mit den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen seiner Zeit verflochten wie der KollV. Dieses Wechselspiel schlägt sich unmittelbar im Recht nieder. Der vorliegende Beitrag will daher genau diesen Verflechtungen aus rechtswissenschaftlicher Sicht auf den Grund gehen und einen Überblick über zentrale Rechtsfragen geben. Dabei werden sowohl grundsätzliche Themen wie die Reichweite der Kollektivvertragsautonomie oder die Grundrechtsbindung des KollV behandelt, als auch kontextbezogene Problemstellungen, wie die Potentiale und Spannungsfelder des KollV im gemeinsamen europäischen Binnenmarkt und bei fortschreitendem Technologieeinsatz im Zuge der Digitalisierung der Wirtschaft, einer Analyse unterzogen.

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