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EDITORIAL

EditorialDRdA 2020, 91 Heft 2 v. 15.4.2020

Im Jahr 1920 ist das Gesetz über die Errichtung von Einigungsämtern und über kollektive Arbeitsverträge in Kraft getreten. Damit kam es vor genau 100 Jahren erstmals zu einer systematischen, gesetzlichen Erfassung des Kollektivvertrags in Österreichs. Seitdem kann das Kollektivvertragsrecht auf eine durchaus wechselvolle Geschichte zurückblicken. Diese ist von Kontinuität ebenso wie von Brüchen gekennzeichnet. Die sozial- und wirtschaftspolitische Bedeutung des Kollektivvertrags ist freilich bis heute ungebrochen. Das vorliegende Schwerpunktheft will daher aus Anlass des 100. Geburtstags des Kollektivvertragsrechts in Österreich dessen Anfänge beleuchten, Entwicklungstendenzen bis heute nachspüren und Zukunftspotentiale des Kollektivvertrags – innerhalb und außerhalb des bestehenden gesetzlichen Rahmens – aufzeigen.

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