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40 Jahre Gleichbehandlungsgesetz – Europäische Impulse bei der Gleichstellung der Geschlechter1)1)Der Beitrag stellt die Langfassung eines Referates, welches anlässlich der 54. wissenschaftlichen Tagung der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht am 11.4.2019 in Zell am See vorgetragen wurde, dar.

AbhandlungenSieglinde GahleitnerDRdA 2019, 391 Heft 5 v. 15.10.2019

Robert Rebhahn, dem dieser Beitrag gewidmet ist, hat sich als einer der Ersten in Österreich wissenschaftlich mit dem Gleichbehandlungsrecht beschäftigt und hat auch zu diesem Thema – wie so oft – einen besonders nachhaltigen Input geleistet.2)2)Vgl Rebhahn (Hrsg), Kommentar zum Gleichbehandlungsgesetz (2005); ders, Gleichheitssatz und Witwer-Pension, DRdA 1981, 111 ff; ders, Pensionsalter zwischen Gleichheitssatz und Emanzipation, DRdA 1991, 337; ders, Familie und Gleichheitssatz, in Harrer/Zitta (Hrsg), Familie und Recht (1992) 14540; ders, Gleichbehandlung, Qualifikation und Leistung – Zur Gleichbehandlung von Frau und Mann bei Einstellung, Entgelt und Beförderung, JBl 1993, 681; Rebhahn/Kietaibl, Mittelbare Diskriminierung und Kausalität, Rechtswissenschaft (2010) 373; Rebhahn, Korrektur einer Diskriminierung im Arbeitsleben für die Vergangenheit, DRdA 2012, 481; ders, Historisch-soziale Dimension des Diskriminierungsschutzes in Österreich, in ÖJK (Hrsg), Diskriminierung in der Schweiz und in Österreich (Tagung St. Gallen 2015), 1; ders, Elternurlaub und Dienstzeitanrechnung, ÖJZ EvBl 2012, 814; ders, Keine Vorlage an den EuGH zum ungleichen Pensionsalter, DRdA 2015/52; ders, Benachteiligung wegen islamischen Gesichtsschleiers oder Kopftuch, DRdA 2017/1. Es ist daher nicht nur wegen "40-Jahre-Gleichbehandlungsgesetz", sondern auch im Gedenken an Robert Rebhahn angebracht, eine Bestimmung des Status quo des Gleichbehandlungsrechts und der Gleichstellung der Geschlechter in Österreich im Jahr 2019 durchzuführen.

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