Robert Rebhahn, dem dieser Beitrag gewidmet ist, hat sich als einer der Ersten in Österreich wissenschaftlich mit dem Gleichbehandlungsrecht beschäftigt und hat auch zu diesem Thema – wie so oft – einen besonders nachhaltigen Input geleistet.2) Es ist daher nicht nur wegen "40-Jahre-Gleichbehandlungsgesetz", sondern auch im Gedenken an Robert Rebhahn angebracht, eine Bestimmung des Status quo des Gleichbehandlungsrechts und der Gleichstellung der Geschlechter in Österreich im Jahr 2019 durchzuführen.