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Aktuelle Entwicklungen im Arbeitszeitrecht

AbhandlungenRolf GleissnerDRdA 2019, 190 Heft 3 v. 15.6.2019

Die Arbeitszeitgesetz-(AZG-)Novelle ist seit acht Monaten in Kraft. Politisch hat sie heftige Diskussionen ausgelöst. Von der Praxis dürfte sie weit gelassener aufgenommen worden sein. Breitflächige Änderungen oder gar Verlängerungen der Arbeitszeit lassen sich bisher nicht feststellen.1)1)So weist die Statistik Austria in der Arbeitskräfteerhebung aus, dass im letzten Quartal 2018, in dem die AZG-Novelle erstmals voll wirksam wurde, AN im Schnitt 35,7 Stunden gearbeitet haben. Dieser Wert entsprach exakt den voranliegenden Quartalen der Jahre 2018 und 2017. Seit 2004 geht die durchschnittliche Arbeitszeit kontinuierlich zurück, was zum einen am steigenden Anteil von Teilzeit, zum anderen an einem erheblichen Rückgang der Überstunden liegt. Juristisch wirft die Novelle zahlreiche Fragen auf, die von der Literatur bereits umfassend aufgearbeitet, allerdings sehr kontrovers behandelt werden. Der vorliegende Beitrag2)2)Der Beitrag stellt die um Fußnoten ergänzte Fassung des Vortrags dar, den der Autor bei der 54. Tagung der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht gehalten hat. geht ausgewählten Rechtsfragen nach und konzentriert sich dabei neben dem AZG auch auf die aktuellen Änderungen im Arbeitsruhegesetz (ARG) rund um den Karfreitag.

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