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Strukturreform in der Sozialversicherung – Folgen für die Selbstverwaltung1)1)Dies ist die um Fußnoten und Schrifttumsverweise ergänzte Version des Vortrags, den die Verfasserin anlässlich der 54. Tagung der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht am 12.4.2019 in Zell/See gehalten hat. Der Vortragsstil wurde weitgehend beibehalten.

AbhandlungenElisabeth BrameshuberDRdA 2019, 198 Heft 3 v. 15.6.2019

Angekündigt wurde das nunmehrige Sozialversicherungs-Organisationsgesetz (SV-OG) ua als "große Reform des Sozialversicherungssystems in Österreich".2)2)Ministerratsvortrag vom 23.5.2018, zitiert in ErläutRV 329 BlgNR 26. GP 1. Allein die Reduktion der Versicherungsträger und die Umgestaltung der Gremien stellt bereits eine große Veränderung dar; eine solche Reduktion wurde iS von Effizienz- und Gleichheitserwägungen auch in der London School of Economics-(LSE-)Studie vorgeschlagen.3)3)Siehe Policy option 9.1., LSE-Studie Volume 1, 595 f. Siehe auch die bei Aubauer/Rosenmayr-Khoshideh, Sozialversicherungs-Organisationsreform und Grenzen der Staatsaufsicht, ZAS 2019/11 (52 f) aufgezählten Studien. Ob die erwünschten Effizienzsteigerungen tatsächlich erreicht werden, kann und soll hier nicht beurteilt werden. Das SV-OG wirft jedoch auch zahlreiche Fragen im Hinblick auf die Selbstverwaltung auf; die folgenden Ausführungen konzentrieren sich auf drei umstrittene4)4)Bereits während des Gesetzgebungsverfahrens wurden teils massive verfassungsrechtliche Bedenken geäußert; siehe etwa Potacs in Berka/Th. Müller/Schörghofer (Hrsg), Die Neuorganisation der Sozialversicherung in Österreich (2019) 148, der bestimmte Aspekte der Neugestaltung der Aufsichtsrechte der Bundesminister für "verfassungsrechtlich äußerst bedenklich" hält. Siehe auch verschiedene Stellungnahmen im parlamentarischen Verfahren, etwa jene der NÖGKK 8/SN-75/ME 26. GP ; Th. Müller hält etwa die gesetzlich zwingende Übertragung bestimmter Abteilungen des Hauptverbands auf die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) für verfassungswidrig (Th. Müller, Zur Verfassungskonformität der Bestimmungen über den Dachverband der Sozialversicherungsträger, in Berka/Th. Müller/Schörghofer [Hrsg], Die Neuorganisation 107 [125]). Offenkundige Verfassungswidrigkeit wird jedoch nur wenigen Vorschriften des SV-OG attestiert. Themenbereiche: die Neugestaltung der Besetzung der Organe der ÖGK – hier soll es zu einer paritätischen Besetzung durch DG und DN kommen; die "nachhaltige Stärkung" des Aufsichtsrechts des Bundes; und schließlich die fachliche Eignung von VersicherungsvertreterInnen.5)5)Siehe den in den ErläutRV 329 BlgNR 26. GP 1 f wiedergegebenen Inhalt des Ministerratsvortrags vom 23.5.2018. Diese drei Bereiche sollen vor allem im Lichte der verfassungsrechtlichen Vorgaben, insb der Art 120a bis 120c B-VG, näher beleuchtet werden.

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