Angekündigt wurde das nunmehrige Sozialversicherungs-Organisationsgesetz (SV-OG) ua als "große Reform des Sozialversicherungssystems in Österreich".2) Allein die Reduktion der Versicherungsträger und die Umgestaltung der Gremien stellt bereits eine große Veränderung dar; eine solche Reduktion wurde iS von Effizienz- und Gleichheitserwägungen auch in der London School of Economics-(LSE-)Studie vorgeschlagen.3) Ob die erwünschten Effizienzsteigerungen tatsächlich erreicht werden, kann und soll hier nicht beurteilt werden. Das SV-OG wirft jedoch auch zahlreiche Fragen im Hinblick auf die Selbstverwaltung auf; die folgenden Ausführungen konzentrieren sich auf drei umstrittene4) Themenbereiche: die Neugestaltung der Besetzung der Organe der ÖGK – hier soll es zu einer paritätischen Besetzung durch DG und DN kommen; die "nachhaltige Stärkung" des Aufsichtsrechts des Bundes; und schließlich die fachliche Eignung von VersicherungsvertreterInnen.5) Diese drei Bereiche sollen vor allem im Lichte der verfassungsrechtlichen Vorgaben, insb der Art 120a bis 120c B-VG, näher beleuchtet werden.