Durch die Fortschritte der Informations- und Kommunikationstechnologie verliert der physische Arbeitsort zunehmend an Bedeutung, da die Arbeit vermehrt in einem virtuellen Informationsraum stattfindet. AN müssen sich nicht mehr zwingend am selben Ort aufhalten, um zusammenzuarbeiten, sofern sie zumindest virtuell verbunden und so in die Organisation ihres/ihrer AG eingebunden sind. So kann es vermehrt zum Auseinanderfallen des physischen und des virtuellen Arbeitsortes kommen. Liegen diese außerdem in zwei verschiedenen Staaten, was dauerhaft oder auch nur vorübergehend erfolgen kann (gewissermaßen als "virtuelles GrenzgängerInnentum" oder "virtuelle Entsendung"), so wirft das interessante Rechtsfragen insb hinsichtlich des anwendbaren Rechts sowie des Geltungsbereichs der Entsende-RL 96/71/EG bzw in Zukunft (EU) 2018/957 auf.