LexisNexis Verlag, Wien 2017
160 Seiten, broschiert, € 38,–
Zwei Lehrlingsausbildner wurden vom LG Feldkirch im Jahre 1999 wegen fahrlässiger Körperverletzung zu Geldstrafen verurteilt, weil sie für die schwere Verletzung des jugendlichen Beschäftigten verantwortlich gehalten wurden, welche sich dieser bei Tätigkeiten an einer Abkantpresse durch Quetschungen, verbunden mit einer Amputation des rechten Klein- und Ringfingers, zugezogen hatte. Die Lehrlingsausbildner hatten ihm zuvor diese Arbeit entgegen dem gesetzlichen Verbot, Jugendliche an solchen Pressen zu beschäftigen, zugewiesen (Bl 172/98). Das war die einzige strafrechtliche E mit explizitem Bezug zu einem Arbeitsunfall, die der Rezensent bei einer Abfrage im RIS auffinden konnte. Derartige Fälle hat der Autor wohl im Auge, wenn er die These vertritt, dass die Kombination des Verstoßes gegen eine Verwaltungsvorschrift, zB des AN-Schutzes und der Verwirklichung einer Straftat, wie einer fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung eines Menschen, darüber hinaus auch zur Strafbarkeit des Unternehmens nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) führen kann.