Ausgangspunkt für die vorliegende Abhandlung ist die jüngste E des OGH zur vorzeitigen Beendigung der Tätigkeitsdauer des BR, deren Kernaussagen sich, wie folgt, zusammenfassen lassen:
§ 622) enthält eine taxative Aufzählung der Tatbestände, die eine vorzeitige Beendigung der Funktionsperiode bewirken;