Der Begriff des/der AN steckt nicht nur im nationalen, sondern auch im europäischen Recht den Schutzbereich des Arbeitsrechts ab. Vor dem Hintergrund der Veränderungen der Arbeitsorganisation stellt sich die Frage, ob die bisher vom EuGH vorgenommene Interpretation, die wesentlich auf organisatorische und nicht auf wirtschaftliche Kriterien abstellt, noch sachadäquate Lösungen bietet bzw, ob sie schon jetzt Ansatzpunkte für eine Einbeziehung auch von schutzbedürftigen Selbständigen in den Schutzbereich aufweist. Dies ist nicht zuletzt auch deshalb von Bedeutung, da der Vorschlag für eine Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen erstmals eine Legaldefinition auf europäischer Ebene enthält, die auf die Rsp des EuGH verweist.