EGMR (GK) 5.9.2017 61496/08 Barbulescu/Rumänien
Art 8 EMRK
1. Da die Überwachung der Mitteilungen des Beschwerdeführers von den nationalen Gerichten akzeptiert wurde, hängt deren Verantwortlichkeit davon ab, inwieweit dabei die Rechte des Beschwerdeführers gem Art 8 EMRK gewahrt wurden.