Nach Jahren ergebnisloser Diskussion hat der Gesetzgeber knapp vor der Nationalratswahl 2017 doch noch eine Geschlechter-Quotenregelung betreffend den Aufsichtsrat (AR), allerdings nur für eine kleine Anzahl von Unternehmen, beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren wurde durch einen Initiativantrag eingeleitet und ohne Begutachtungsverfahren durchgeführt; was sichtlich für die sachliche Präzision und die Formulierung der Regelungen zT ungünstig war. Der folgende Beitrag stellt die neuen Regeln im Überblick vor und behandelt erste Zweifelsfragen.