Die österreichische Rechtswissenschaft hat einen schweren Verlust erlitten. Robert Rebhahn ist am 30.1.2018, noch nicht einmal 64 Jahre alt, an den Folgen seiner schweren Erkrankung gestorben. Seine Tätigkeit kann man kurz mit "Volljurist auf höchstem Niveau" umschreiben. Es hat kaum ein Rechtsgebiet gegeben, mit dem sich Robert Rebhahn nicht näher beschäftigt hat. Neben dem Arbeitsrecht und dem Sozialrecht gilt das vor allem auch für das Bürgerliche Recht, das Öffentliche Recht, das Europarecht und die Rechtsvergleichung. Gerade die Rechtsvergleichung hat er so betrieben, wie sie spannend und ertragreich ist, nämlich indem er die jeweiligen Rechtsstrukturen analysiert und dann tatsächlich miteinander verglichen und nicht bloß gegenübergestellt hat. Dazu hat er sogar Sprachen gelernt, um Dokumente und Literatur in der Originalsprache lesen zu können. Das hat es ihm auch ermöglicht, international in verschiedenen Sprachen in renommierten Fachzeitschriften und Kommentaren zu publizieren.